Mängelrechte
(1) Da es sich ausschließlich um handgefertigte Unikate handelt, ist im Gewährleistungsfall lediglich eine Rückabwicklung des Kaufs oder eine Minderung des Produktpreises möglich. Dies ist jedoch in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(2) Die gesetzliche Gewährleistung von Die Upcyclingstube endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.